Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einverstanden.
Geschäftsbedingungen des Kunden, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen Die Vertragspartner werden etwa getroffene mündliche Vereinbarungen unverzüglich im Einzelnen schriftlich bestätigen. Bestellungen werden erst mit unserer Auftragsbestätigung verbindlich. Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

2. Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden. An uns gerichtete Angebote können wir ebenfalls innerhalb einer Frist von 30 Tagen annehmen.

3. Nutzungsrecht, Dokumentation und Einarbeitung
Der Kunde erhält nach Maßgabe unserer Bestimmungen ein Nutzungsrecht an dem im Programmschein aufgeführten Programm sowie den zur Benutzung notwendigen Unterlagen und Dokumentationen. Es handelt sich mit Ausnahme der Betriebssystemsoftware um ein ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Das Recht des Kunden, die Hardware zu veräußern, bleibt davon unberührt. Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen umfassen beim Verkauf von Neuprodukten eine Dokumentation in deutscher oder englischer Sprache. Sollte der Hersteller diese aber gar nicht zur Verfügung stellen, weisen wir den Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin. In unseren Preisen ist eine kostenlose Einarbeitung in die von uns gelieferte Hard- und Software nicht enthalten, ebenso erfolgt keine kostenlose Installation derselben. Diese Leistungen sind zusätzlich in Auftrag zu geben und werden von uns nach Aufwand berechnet oder von einer durch uns beauftragten Firma gegen Berechnung erbracht. Die Auswahl der Programme für die beabsichtigte Anwendung erfolgt auf Risiko des Kunden.

4. Leistungs- und Funktionsumfang
Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Geräte und Programme bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen in besonders gelagerten Fällen, wie z. B. über Kapazität, Zeitverhalten, Kompatibilität mit anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten, sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuelle kundenspezifische Anpassungen der Programme oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.

5. Preisstellung
Unsere Preise verstehen sich ab unserem Auslieferungsort - Westerburg - freibleibend und unverbindlich bis zur Bestätigung des erteilten Auftrages



6. Zahlung
Wir sind berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Der Kaufpreis ist bei Übernahme der Ware netto ohne Skonto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer stets in bar zu zahlen, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Schecks werden von uns grundsätzlich nur zahlungshalber angenommen. Bei Überweisung in Schecks gilt der Tag der Verfügbarkeit des Gegenwertes als Zahlungseingangstag. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden für die Zeit vom Fälligkeitstage bis zum Tage des Zahlungseinganges unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Rechte die Kosten und Verzugszinsen berechnet, die mindestens 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz liegen.

7. Preisänderungen
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, gilt: Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den ursprünglich vereinbarten Preis um mehr als 15% übersteigt. Ist der Kunde Verbraucher, gilt: Wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen und sich die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöhen, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten übersteigt.

8. Liefertermine / Lieferung
Angegebene Liefertermine sind grundsätzlich nicht verbindlich, sind als annähernd zu betrachten. Dies gilt auch, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Verbindlich vereinbarte Liefertermine müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand der Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch uns. Zum Liefertermin versandbereit gemeldete Ware ist vom Kunden unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern. Mangels besonderer Vereinbarung wählen wir das Transportmittel und den Transportweg. Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer, bzw. mit Beginn der Lagerung, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Betriebes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über, und zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag, außer wir haben die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten und der Kunde hat uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet, es sei denn, dass er den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Sollten diese Ereignisse für mehr als 30 Tage andauern, so haben wir das Recht, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass für den Kunden Ansprüche auf Ersatz etwaiger Schäden oder Verluste bestünden.

9. Haftung
Soweit sich nichts anderes ergibt, sind Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Unsere Haftung wegen der Lieferung mangelhafter Ware oder Falschlieferung ist der Höhe nach auf den Kaufpreis der beanstandeten Ware beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

10. Sicherheiten
Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Kunden oder erfolglosem Fristablauf, bzw. bei Zahlungsverzug des Kunden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

11. Reklamationen, Gewährleistung
Reklamationen betreffend äußerlich erkennbare Fehler und offenkundige Mängel sind vom Kunden unverzüglich spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Mängelrügen haben stets schriftlich zu erfolgen. Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl berechtigt, innerhalb angemessener Frist die Mängel kostenfrei abzustellen oder gegen Zurücknahme der Ware kostenlos Ersatz zu liefern. Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Kunde uns schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurück zu senden; wir übernehmen die Transportkosten, die mit uns abzustimmen sind, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, vertiert er etwaige Gewährleistungsansprüche. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden, unbeschadet seiner vorstehenden Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen.

12. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch, wenn die Waren ganz oder teilweise verarbeitet worden sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten ordnungsgemäß gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Kunden gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns abgetretenen Forderunen oder in sonstige Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 30 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

13. Erfüllungsort
Sofern der Kunde die Ware oder Dienstleistung an unserem Geschäftssitz in Empfang nimmt, ist der Erfüllungsort Westerburg, anderenfalls die Betriebsstätte des Kunden, an der die Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erbracht wird.

14. Inkassokostenklausel /Aufrechnung
Soweit die Forderungen gegen Kunden überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechenden Höhe sind vom Kunden zu tragen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

15. Annahmeverzug
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen und kommt er mit der Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Leistung oder Ware in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 20% des Rechnungswertes zu verlangen, und zwar ohne Nachweis der Schadenshöhe. Der Beweis eines höheren Schadens bleibt uns unbenommen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.

16. Annullierungskosten
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

17. Datenverarbeitung
Gemäß §§ 26 und 34 des BDSG weisen wir hiermit daraufhin, dass wir Daten des Kunden, soweit geschäftlich notwendig und im Rahmen des Gesetzes zulässig, bei uns oder bei Dritten speichern.

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechselund Scheckprozesses, ist Westerburg. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG - "Wiener Kaufrecht") ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahe kommenden, wirksamen Vereinbarung zu ersetzen.

Gültig ab August 2006
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